FAQ - Heufig gestelle Fragen
Montag – Freitag von 7:00-16:30 Uhr durchgehend geöffnet
An Brückentagen ist geschlossen
Ja, auch Privatpersonen dürfen unsere Leistungen in Anspruch nehmen
Nein, Sie dürfen auch Ihre Abfälle oder Baustoffe ohne Mindestmenge anliefern oder abholen.
Siehe Preisliste unter Service, sollten Sie Abfälle zu entsorgen haben, die nicht auf der Liste stehen, bitte kontaktieren Sie uns.
Siehe Auflistung bei Leistungen / Baustoffe
Sie befahren in Schrittgeschwindigkeit das Betriebsgelände und stellen sich mit Ihrem Fahrzeug auf die Waage. Betreten Sie bitte den Empfang und teilen uns mit welchen Abfall Sie entsorgen möchten. Sie werden eingewogen und der Verwieger überprüft Ihren Abfall. Danach wird Ihnen eine Abladestelle zugewiesen und Sie dürfen den Abfall abladen. Danach fahren Sie bitte mit Ihrem Fahrzeug wieder auf die Waage. Nach Kontrolle des Hofpersonals werden Sie ausgewogen und dürfen die Entsorgung Ihrer Abfälle bezahlen.
Sie befahren in Schrittgeschwindigkeit das Betriebsgelände und stellen sich mit Ihrem Fahrzeug auf die Waage. Dann betreten Sie bitte das Büro und teilen uns mit, welchen Baustoff und welche Menge Sie erwerben möchten. Sie werden Eingewogen und Ihr Leergewicht wird erfasst, danach wird Ihnen die Ladestelle mitgeteilt. Dann werden Sie mittels Radlader oder Bagger beladen. Anschließend fahren Sie bitte wieder auf die Waage. Dort kontrollieren Sie bitte Ihr zulässiges Gesamtgewicht. Wenn das Gewicht passt, werden Sie ausgewogen und bekommen eine Barrechnung ausgehändigt.
Barzahlung, EC Zahlung, Vorkasse und Zahlung gegen Rechnung (nur bei positiver Kreditversicherung möglich)
Bei Ihrem Anruf werden Sie unsere Kundenberater folgenden Fragenkatalog abfragen:
- Wer ist Rechnungsempfänger?
- Ist Rechnungsadresse auch gleichzeitig Baustellenadresse?
- Welchen Abfall möchten Sie entsorgen?
- Wieviel Abfall möchten Sie entsorgen?
- Welchen Behälter benötigen Sie dafür?
- Wie möchten Sie den Behälter befüllen?
- Mit welchem Fahrzeug ist die Zufahrt möglich?
- Wie groß ist die verfügbare Stellfläche?
- Ist die Stellfläche Privatgrund oder öffentlicher Grund?
- Befüllen Sie oder ein Gewerbebetrieb den Behälter?
- Wie lange benötigen Sie den Behälter?
- Wer ist bei Anlieferung vor Ort und weisungsbefugt?